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Inlandsreise Deutschlands: neue Testpflichten - die 3G-Regel gilt seit dem 23. August. 2021.

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Von Trip.com

Welche Regeln gelten in den Bundesländern?

Seit dem 23. August gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Wenn Sie in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands reisen wollen, müssen Sie die verschiedenen Regeln der einzelnen Bundesländer beachten. Hier ein Blick auf die verschiedenen Regeln der einzelnen Bundesländer während der Pandemie!

Bahnhof Deutschlands

3G-Regeln: Baden-Württemberg

3G-Regeln für viele Lebensbereiche:

Öffentlichen Leben: geimpft, genesen oder getestet.

Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: Ungeimpfte den PCR-Test vorlegen.

Sport im Freien: nur negativ Getestete, Genesene oder Geimpfte möglich.

Sportanlagen in geschlossenen Räumen: nicht-immunisierten Personen nach Vorlage des PCR-Tests gestattet.

2G-Reglung: Kinos, Restaurants, Galerien, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfeiern und viele andere Bereiche. Kinder und Jugendliche sind von der 2G-Regeln ausgenommen.

3G-Regeln: Bayern

Neue Regeln: „Krankenhausampel“ als Indikator und 2G-Regeln

3G-Regeln: Berlin

Etliche Bereiche: der Betreiber entscheidet selbst, ob sie 3G-Regeln weiter durchführen.

2G-Regeln: Gastronomie, Veranstaltungen und Sport- oder Kulturbereich, körpernahe Dienstleistungen.

Große Veranstaltung: 2G-Regeln und Obergrenze von 25.000 zeitgleich anwesenden Personen.

Ausnahme für Kinder: Kinder unter zwölf Jahren Zugang zu Restaurants und Veranstaltungen

3G-Regeln: Gottesdienste, Parteiversammlungen, bei rechtlich vorgeschriebenen Treffen(z.B. Betriebsräten, Wohnungseigentümern), Einzelhandel.

3G-Regeln: Brandenburg

2G-Modell: Gastronomen, Hoteliers und Veranstaltungsorganisatoren.

Die eingelassenen Gäste: Abstands- und Maskenpflicht wegfallen.

Keine Regeln für Ungeimpfte: Kitas, Schulen, Ämtern, Museen, Bibliotheken und Schwimmbädern, im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr.

3G-Regeln: Bremen

2G-Regeln: Gastronomie, Clubs und Konzerten.

Zutritt: geimpft oder genesen.

3G-Regeln: Hamburg

2G-Bedingungen: Clubs (ohne Mask- und Abstandspflicht), Restaurants, Kneipen, Kinos, Theater, Museen, Fußballstadien und Zoos. 12- bis 17-Jährige Ungeimpfte dürfen 2G-Veranstaltungen teilnehmen. Maskenpflicht und die Kapazitätsgrenzen wegfallen.

3G-Regeln: Hessen

3G-Regelung: viele Innenbereichen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen, Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten und Gaststätten.

2G-Optionsmodell: Restaurants, Cafés, Kinos oder Friseursalons. Keine Maskenpflicht und Abstandsregeln.

Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahre gelten 2G-Regeln.

3G-Regeln: Mecklenburg-Vorpommern

Beibehaltung der 3G-Regelung.

2G-Regeln: Veranstalter selbst entscheiden.

3G-Regeln: Niedersachsen

2G-Regel: Gastronomie, Kultur- oder Sportveranstaltungen Diskotheken, Clubs und Shishabars usw. Durchsetzung der Maskenpflicht und Abstandsregeln befreit.

Menschen bis 18 Jahre bekommen ohne Impfung oder Genesung Zutritt.

3G-Regeln: Nordrhein-Westfalen

Weiter gilt das 3G-Modell.

3G-Regeln: Rheinland-Pfalz

die Regel „2G plus“: Geimpfte und Genesene unbegrenzte Zusammenkünfte möglich.

Eine bestimmte Anzahl von lediglich getesteten Menschen hinzukommen (plus).

3G-Regeln: Saarland

Auf den Einsatz einer 2G-Regelung verzichten.

Ein 2-G-Modell ist auch möglich, wenn es hart auf hart kommt.

3G-Regeln: Sachsen

2G-Regeln: Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder und Saunen sowie Diskotheken und Clubs.

Maskenpflicht und das Abstandsgebot wegfallen, Einlasskontrolle bleiben.

Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht.

3G-Regeln: Sachsen-Anhalt

2G-Modell: Gastronomie, die Kultur und für weitere Veranstaltungen. Aber: Gesundheitsamt anmelden und Aushang vor Ort nötig.

Auf die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen verzichtet werden. 2G gilt auch für die Beschäftigten.

Möglich: 2G- und 3G-Zugangsmodelle im stunden- oder tageweisen Wechsel nutzen.

3G-Regeln: Schleswig-Holstein

3G-Regel: Für Geimpfte, Genesene und Getestete bei Veranstaltungen, beim Sport und in der Gastronomie die Maskenpflicht entfallen.

In den Schulen bleibt die Maskenpflicht mindestens bis nach den Herbstferien bestehen.

3G-Regeln: Thüringen

2G und 3G: Veranstalter und Betreiber von Messen, Jahrmärkten, Diskotheken oder Tanzclubs selbst wählen können.

2G-Modell: nur geimpfte oder von Covid-19 genesene Menschen ohne Symptome Zutritt haben.

3G-plus-Modell: Ungeimpfte einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorzeigen oder einen speziellen Alternativtest, der höchstens 24 Stunden alt. Antigen-Schnelltest reicht dafür nicht.

FAQ über 3G-Regel in Deutschland

  • Q: Was ist 3G-Regel?


    A: Die 3G-Regel: 1. vollständig geimpft 2. oder als genesen gilt 3. oder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stdn.) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stdn.) vorlegen.


  • Q: Worauf ist bei Inlandsreise zu achten?


    A: Jedes Bundesland hat eigene Corona-Politik, siehe oben für weitere Informationen.


  • Q: Welche Corona-Regeln gilt in Berlin?


    A: 3G-Regeln: Gottesdienste, Parteiversammlungen, bei rechtlich vorgeschriebenen Treffen(z.B. Betriebsräten, Wohnungseigentümern), Einzelhandel. 2G-Regeln: Gastronomie, Veranstaltungen und Sport- oder Kulturbereich, körpernahe Dienstleistungen.


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