E-Scooter sind längst kein bloßer Trend mehr, sondern ein fester Bestandteil der urbanen Mobilität. Sie bieten eine flexible Möglichkeit, schnell von A nach B zu kommen – besonders auf der sogenannten „letzten Meile“. Doch was ist, wenn du deinen E-Scooter im Zug mitnehmen möchtest? Ist das erlaubt? Welche Regeln gelten für den Transport? In diesem Guide erfährst du alles Wichtige zum Reisen mit E-Scootern in deutschen und internationalen Zügen.
Darf ich meinen E-Scooter im Zug mitnehmen?
Ja, in den meisten Fällen darfst du deinen E-Scooter im Zug mitnehmen. Die Deutsche Bahn und viele andere europäische Bahngesellschaften erlauben den Transport von E-Scootern, solange sie zusammengeklappt sind und die Maße eines Handgepäckstücks nicht überschreiten. Es ist jedoch immer ratsam, die spezifischen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Bahngesellschaft im Voraus zu überprüfen.
👉 Wichtig: Viele Bahnbetreiber haben in den letzten Jahren aufgrund von Sicherheitsbedenken (vor allem in Bezug auf Akkubrände) neue Vorschriften erlassen. Prüfe also immer vorher die Bestimmungen deiner Verbindung!
Was kostet der Transport eines E-Scooters im Zug?
Wer mit seinem E-Scooter im Zug unterwegs sein möchte, sollte sich vorher über die Transportkosten informieren. In den meisten Zügen gilt: Zusammenklappbare E-Scooter zählen als Handgepäck und sind kostenlos. Das bedeutet, du kannst deinen E-Scooter ohne zusätzliche Kosten mitnehmen, solange er kompakt zusammengeklappt und handlich ist.
Allerdings gibt es Ausnahmen:
🔸 Unklappbare E-Scooter werden oft als Fahrrad behandelt und benötigen ein Ticket (ca. 4-10 € je nach Strecke).
🔸 In internationalen Zügen können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn der Scooter nicht als Handgepäck akzeptiert wird.
🔸 Manche Bahngesellschaften haben Gepäckgrößenbeschränkungen, die dazu führen können, dass dein E-Scooter als Sondergepäck zählt.
😘 Es ist ratsam, die spezifischen Bestimmungen des Zugbetreibers vor der Reise zu prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
E-Scooter im Fernverkehr: ICE, IC, EC
Mitnahme bei der Deutschen Bahn
Du willst deinen E-Scooter auf deiner nächsten Zugreise mitnehmen? Gute Nachrichten: In den meisten Fernverkehrszügen wie dem ICE, IC, EC und sogar internationalen Zügen wie dem TGV kannst du dein Elektro-Kleinstfahrzeug mitnehmen – unter bestimmten Bedingungen. Damit du unterwegs keine bösen Überraschungen erlebst, hier die wichtigsten Regeln auf einen Blick:
✅ Straßenzulassung erforderlich: Dein E-Scooter muss eine gültige Straßenzulassung haben (also z. B. ein Versicherungskennzeichen tragen).
✅ Zusammengeklappt transportieren: Der E-Scooter sollte möglichst zusammengeklappt und als Handgepäck verstaut werden.
✅ Kein Laden im Zug: Der Akku darf während der Fahrt weder entnommen noch geladen werden. Auch als Powerbank darfst du ihn nicht nutzen.
💡 Tipp für eine entspannte Reise: Verstau deinen E-Scooter so platzsparend wie möglich, z. B. in den Gepäckregalen oder unter dem Sitz. So reist du bequem und störst niemanden!
E-Scooter im Nahverkehr: S-Bahn, U-Bahn & Regionalzüge
Im Nahverkehr gibt es große Unterschiede, da jeder Verkehrsverbund eigene Regeln hat. Einige Städte haben die Mitnahme von E-Scootern bereits komplett verboten, während andere sie unter bestimmten Bedingungen erlauben.
🚫 Städte mit Mitnahmeverbot
❌ Frankfurt am Main: Seit dem 1. Oktober 2024 ist die Mitnahme von E-Scootern in U- und Straßenbahnen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) verboten. Begründet wird das Verbot mit Sicherheitsrisiken durch Akkubrände.
❌ Düsseldorf, Duisburg, Dortmund: Die Rheinbahn in Düsseldorf, die DVG in Duisburg und die DSW21 in Dortmund haben die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen zum 1. März 2024 untersagt. Auch hier werden Sicherheitsbedenken als Hauptgrund genannt.
❌ Berlin: Ab Mai 2024 ist das Mitnehmen von E-Scootern in Bussen und Bahnen der BVG ebenfalls verboten, aus ähnlichen Sicherheitsgründen.
✅ Städte mit eingeschränkter Mitnahme
✔️ Hamburg: Zusammenklappbare E-Scooter dürfen als Handgepäck mitgeführt werden. Nicht zusammenklappbare E-Scooter werden wie Fahrräder behandelt und dürfen zu Stoßzeiten nicht mitgenommen werden. In der U-Bahn ist die Mitnahme generell nicht erlaubt.
✔️ München: E-Scooter dürfen im MVV zusammengeklappt mitgenommen werden. Ab dem 2. April 2024 nur noch in Regionalzügen, S-Bahnen und MVV-Regionalbussen, nicht mehr in U-Bahn, Trambahn und Stadtbussen der MVG.
💡 Tipp: Falls du dir unsicher bist, ob dein E-Scooter in einem bestimmten Verkehrsverbund erlaubt ist, schau vor deiner Reise auf der Website des Anbieters nach oder frage direkt beim Kundenservice nach.
Sicherheitsaspekte: Warum gibt es Verbote?
Viele Städte haben die Mitnahme von E-Scootern im Nahverkehr verboten, weil sie als Sicherheitsrisiko gelten. Besonders die Akkus sind problematisch:
⚠️ Brandgefahr: Lithium-Ionen-Akkus können sich bei Beschädigung oder Überladung entzünden. In geschlossenen Räumen wie Zügen ist das besonders gefährlich.
⚠️ Platzproblem: E-Scooter nehmen oft mehr Platz ein als ein herkömmliches Gepäckstück, besonders wenn sie nicht zusammenklappbar sind.
⚠️ Stolpergefahr: In vollen Zügen können schlecht verstaut E-Scooter schnell zu Hindernissen für andere Fahrgäste werden.
💡 Tipp: Wenn du einen neuen E-Scooter kaufst, achte darauf, dass er kompakt und klappbar ist – das erleichtert nicht nur den Transport, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass du ihn in den Zug mitnehmen darfst.
Praktische Tipps für die Mitnahme deines E-Scooters im Zug
Damit deine Reise mit dem E-Scooter im Zug reibungslos verläuft, beachte diese praktischen Tipps:
✔️ Vor der Reise informieren: Schau dir die Beförderungsbedingungen der Bahn oder des Verkehrsverbunds an, um sicherzustellen, dass E-Scooter in den Zügen zugelassen sind und welche Regelungen gelten.
✔️ E-Scooter zusammenklappen: Klappe deinen E-Scooter, wenn möglich, zusammen, um Platz zu sparen und die Mitnahme zu erleichtern.
✔️ Akku sicher verstauen: Vermeide es, den Akku während der Fahrt zu laden oder zu entnehmen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
✔️ In Stoßzeiten vermeiden: Reist zu weniger frequentierten Zeiten, um Platzprobleme und unnötige Hektik zu vermeiden.
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