
Spanien mit seinen sonnigen Stränden, historischen Städten und seiner lebendigen Kultur ist ein Top-Reiseziel für Reisende aus aller Welt. Doch bevor du deine Koffer packst, solltest du prüfen, ob du ein Visum für die Einreise brauchst. Die Visabestimmungen Spaniens hängen von deiner Staatsangehörigkeit, dem Zweck deiner Reise und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen, damit du deine Reise gut planen kannst.
Visumfreies Reisen nach Spanien für Kurzaufenthalte
Wenn du Staatsbürger eines Schengen-Landes, eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bist (z. B. Norwegen, Island oder Liechtenstein), benötigst du kein Visum für die Einreise nach Spanien. Du kannst dich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis in Spanien aufhalten.
Auch viele Nicht-EU-Länder genießen visumfreien Zugang nach Spanien für Kurzaufenthalte (Tourismus, Geschäftsreisen oder Familienbesuche). Dazu gehören Reisende aus den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea und Brasilien, unter anderem. Im Rahmen des Schengen-Abkommens kannst du dich bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums in Spanien und anderen Schengen-Ländern aufhalten – ohne Visum.
Ab 2025 müssen jedoch Reisende aus visumbefreiten Ländern eine Genehmigung über das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) beantragen. Diese Online-Genehmigung kostet 7 € und ist drei Jahre gültig. Sie ist kein Visum, sondern eine verpflichtende Sicherheitsüberprüfung für Kurzaufenthalte.
Wer braucht ein Schengen-Visum für die Reise nach Spanien?
Staatsbürger von Ländern, die nicht unter das visumfreie Abkommen fallen, müssen vor der Reise nach Spanien ein Schengen-Visum beantragen. Dazu gehören unter anderem Staatsangehörige aus China, Indien, Russland, Nigeria und vielen weiteren Ländern. Das Schengen-Visum erlaubt in der Regel Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und gilt für touristische Zwecke, Geschäftsreisen oder den Besuch von Familie oder Freunden.
Für den Antrag benötigst du:
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular
- Einen gültigen Reisepass (mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig)
- Ein aktuelles Passfoto (Farbe, weißer Hintergrund, Passformat)
- Nachweis des Wohnsitzes im Vereinigten Königreich: Ausgedruckter Nachweis des Einwanderungsstatus + Share Code von: View and prove your immigration status: get a share code - GOV.UK
- Kontoauszüge der letzten drei Monate als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: £100 pro Tag und Person, mindestens jedoch £905 pro Person – unabhängig von der Aufenthaltsdauer
- Buchungsnachweis für Hin- und Rückreise (Flug, Zug, Bus oder Kreuzfahrt)
- Nachweis über die Unterkunft während des Aufenthalts
- Reiseversicherung, gültig im Schengen-Raum mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, einschließlich Rückführungskosten
- Schreiben des Arbeitgebers oder der Universität, das den Beschäftigungs- bzw. Studentenstatus bestätigt (nicht älter als ein Monat zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Persönliche Vorsprache bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland
- Zahlung einer Visumgebühr von ca. 80 € für Erwachsene (40 € für Kinder im Alter von 6–12 Jahren)
- Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren Eltern reisen:
- Kopie der Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde
- Kopien der Reisepässe und Visa der Eltern (falls zutreffend)
- Notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile oder des nicht mitreisenden Elternteils
Die Bearbeitungszeit variiert, dauert jedoch in der Regel 15–30 Tage. Daher solltest du den Antrag rechtzeitig im Voraus stellen.
Längere Aufenthalte: Arbeit, Studium oder Aufenthaltserlaubnis
Wenn du planst, länger als 90 Tage in Spanien zu bleiben, benötigst du ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis – auch dann, wenn du aus einem visumbefreiten Land kommst. Gängige Visaarten sind:
- Arbeitsvisum: Für Personen mit einem Arbeitsangebot eines spanischen Arbeitgebers.
- Studentenvisum: Für die Einschreibung an einer spanischen Universität oder einen langfristigen Kurs.
- Nicht-erwerbstätiges Visum: Für Rentner oder Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln, die in Spanien leben möchten, ohne zu arbeiten.
- Golden Visa: Für Investoren, die Immobilien im Wert von über 500.000 € kaufen oder bedeutende finanzielle Investitionen tätigen.
Diese Visa erfordern zusätzliche Unterlagen, z. B. Einkommensnachweise, Krankenversicherung und Führungszeugnisse. Die Anträge werden über spanische Konsulate abgewickelt, und die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1–3 Monate.
Sonderfälle
- Bürger des Vereinigten Königreichs: Seit dem Brexit dürfen britische Reisepassinhaber bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei nach Spanien einreisen. Für längere Aufenthalte ist ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
- Diplomaten- oder Dienstpässe: Einige Länder haben Abkommen, die eine visumfreie Einreise für Inhaber offizieller Pässe ermöglichen. Erkundige dich bei der spanischen Botschaft in deinem Land.
- Flüchtlinge oder Staatenlose: Für diese Gruppen gelten besondere Regelungen – bitte kontaktiere die spanischen Behörden für nähere Informationen.
Wo man ein spanisches Schengen-Visum beantragt
Die meisten Reisenden stellen ihren Visumantrag über:
- Spanische Botschaften oder Konsulate in ihrem Heimatland
- Visumantragszentren (z. B. VFS Global oder BLS International), die von Spanien autorisiert sind
Für Schengen-Visa gilt: Du musst den Antrag in dem Land stellen, in dem du den größten Teil deiner Reise verbringen wirst. Wenn du mehrere Schengen-Länder gleichermaßen besuchst, beantrage das Visum bei dem Land, in dem du zuerst einreist.
Spanische Botschaft und Konsulate in Deutschland
Stadt | Address | Telefon | |
Berlin | 10787 Berlin, Lichtensteinallee 1 | +49 30 254 00 70 | emb.berlin.inf@maec.es |
Düsseldorf | 40474 Düsseldorf, Homberger Straße 16 | +49 211 43 90 80 | cog.dusseldorf@maec.es |
Frankfurt am Main | 60318 Frankfurt am Main, Nibelungenplatz 3 | +49 69 959 16 60 | cog.francfort@maec.es |
Hamburg | 20148 Hamburg, Mittelweg 37 | +49 40 414 64 60 | cog.hamburgo@maec.es |
München | 81925 München, Oberföhringer Straße 45 | +49 89 998 47 90 | cog.munich@maec.es |
Stuttgart | 70192 Stuttgart, Lenzhalde 61 | +49 711 997 98 00 | cog.stuttgart@maec.es |