Zugverspätungen oder -ausfälle können auf Reisen schnell zu Unannehmlichkeiten führen, besonders bei längeren oder internationalen Strecken. Doch du bist nicht hilflos – mit den Bahn Fahrgastrechten hast du die Möglichkeit, Entschädigungen zu erhalten und deine Ansprüche geltend zu machen. Erfahre hier, wie du dich in solchen Situationen richtig verhältst und welche Rechte dir zustehen.
Was tun bei Zugverspätungen oder -ausfällen?
Zugverspätungen oder Ausfälle sind zwar ärgerlich, aber wusstest du, dass du als Fahrgast viele Rechte hast? Bei einer Verspätung von 60 Minuten kannst du bereits 25 % des Ticketpreises zurückfordern, bei mehr als 120 Minuten sogar 50 %. Fällt dein Zug aus, hast du Anspruch auf eine alternative Beförderung, wie den nächsten Zug oder in bestimmten Fällen sogar ein anderes Verkehrsmittel (bis zu 120 Euro). So kannst du das Beste aus der Situation machen und stressfrei ans Ziel kommen!
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
- Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof kannst du deine Reise flexibel fortsetzen, auch über eine andere Strecke. Die Zugbindung entfällt, und du kannst auch nicht-reservierungspflichtige Züge nutzen.
- Hast du eine Nahverkehrsfahrkarte und möchtest einen höherwertigen Zug nehmen (z. B. ICE), musst du die Differenz bezahlen und kannst die Kosten später zurückfordern.
Reise abbrechen oder nicht antreten
- Bei mehr als 60 Minuten Verspätung kannst du die Reise entweder nicht antreten, abbrechen oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und dir den Fahrpreis für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen.
- Für die Erstattung nutze das Fahrgastrechte-Formular, das du im Zug, an der DB Information oder online erhältst.
Hinweis: Vergiss nicht, die Verspätung oder den Ausfall zu dokumentieren und dein Ticket aufzubewahren. Um deine Entschädigung zu beantragen.
Entschädigung bei Zugverspätungen und -ausfällen: Deine Rechte im Überblick
Wenn dein Zug verspätet ist oder ausfällt, hast du als Fahrgast Anspruch auf Entschädigung – je nach Verspätung und Ticketart.
Einzelfahrkarten
- Ab 60 Minuten Verspätung: 25 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt
- Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt
Hin- und Rückfahrkarten
- Die Entschädigung wird jeweils auf den Fahrpreis für die Hin- oder Rückfahrt berechnet.
- Wenn der Fahrpreis für die gesamte Hin- und Rückfahrt ausgewiesen ist, wird die Entschädigung auf die Hälfte des Gesamtpreises berechnet.
Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs
Zeitfahrkarten für den Nah- und Fernverkehr (wie Wochen- oder Monatskarten, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Tickets) werden pauschal entschädigt, wenn die Verspätung am Zielbahnhof 60 Minuten oder mehr beträgt.
Kategorie | Fernverkehr | Nahverkehr | BahnCard 100 |
2. Klasse | 5 Euro | 1,50 Euro | 10 Euro |
1. Klasse | 7,50 Euro | 2,25 Euro | 15 Euro |
Wichtige Hinweise:
- Entschädigungen unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
- Du kannst Verspätungsfälle ab 20 Minuten sammeln und innerhalb des Geltungszeitraums deiner Zeitfahrkarte einreichen.
Entschädigung bei internationalen Zugverspätungen und -ausfällen
Manchmal läuft eine Zugreise nicht wie geplant, und es kommt zu Verspätungen oder Ausfällen – auch bei internationalen oder grenzüberschreitenden Fahrten stehen dir Rechte zu, die eine Entschädigung ermöglichen. Hier erfährst du, was du tun kannst, um deine Ansprüche geltend zu machen.
Bahn Fahrgastrechte bei Verspätungen
- Ab 60 Minuten Verspätung: Du kannst 25 % des Ticketpreises für die einfache Fahrt zurückfordern.
- Ab 120 Minuten Verspätung: Es steht dir sogar eine Entschädigung von 50 % des Ticketpreises zu.
- Bei Hin- und Rückfahrten: Die Entschädigung wird auf Basis des Preises für die betroffene Teilstrecke berechnet. Gibt es keine separate Angabe, wird der halbe Ticketpreis als Grundlage genommen.
German Rail Pass
Mit dem German Rail Pass hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn dein DB-Zug mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielort hat. Die Pauschalen betragen:
- 5 Euro für die 2. Klasse
- 7,50 Euro für die 1. Klasse
Zusätzlich kannst du notwendige Kosten für Hilfeleistungen wie Übernachtungen oder alternative Verkehrsmittel erstattet bekommen. Reiche deinen Anspruch einfach über das Servicecenter Fahrgastrechte ein und stelle sicher, dass dir keine Entschädigung entgeht!
Interrail- und Eurail-Pässe
Als Inhaber eines Interrail-Passes (Global oder One Country Pass) hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn dein Zug oder anderes Verkehrsmittel mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielort hat. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung sowie dem Preis und der Gültigkeit deines Passes ab, wobei maximal 25 % des Passpreises erstattet werden. Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Deinen Antrag kannst du ganz einfach online über die Eurail-Website stellen – alle Details findest du in der Entschädigungstabelle von Eurail.
Eurostar Tickets
Bei Zugausfällen oder Verspätungen ab 60 Minuten hast du mit deinem Eurostar-Ticket Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung.
- Fällt dein Zug aus, bekommst du den Ticketpreis zurück.
- Hast du dein Ticket direkt bei Eurostar gekauft, beantragst du die Erstattung online über deren Website.
- Wurde dein Ticket von der DB ausgestellt, kümmert sich das Servicecenter Fahrgastrechte darum.
- Bei einer Verspätung ab 60 Minuten kannst du deine Entschädigung ganz einfach über die Eurostar-Website beantragen.
Entschädigung bei Zugverspätungen und -ausfällen beantragen: Wie und Wo
Hast du deinen Zug verpasst oder ist er verspätet? Kein Grund zur Sorge! Du hast möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Aber wie beantragt man sie und wo sollte man sich melden? Hier findest du alle wichtigen Informationen, um deine Entschädigung für Zugverspätungen oder -ausfälle einfach zu beantragen.
- Verspätungsbestätigung einholen: Lass dir vom Zugpersonal oder vom Personal am Bahnhof eine Verspätungsbestätigung ausstellen. Diese bestätigt die Verspätung und ist notwendig für deinen Entschädigungsantrag.
- Fahrgastrechte-Formular ausfüllen: Du kannst das Formular entweder direkt im DB Reisezentrum, am Bahnhof oder online auf der Webseite der Deutschen Bahn herunterladen.
- Einreichen des Antrags:
- Online: Lade das ausgefüllte Formular und die Kopie deines Tickets über das Kundenportal der Deutschen Bahn hoch.
- Per Post: Sende das Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an das Servicecenter Fahrgastrechte. Die Adresse findest du auf dem Formular.
- Im Reisezentrum: Gib das Formular und die Belege direkt am DB Schalter ab.
Hinweis:
- Du kannst deinen Entschädigungsanspruch innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall geltend machen. Die Entschädigung erfolgt entweder als Überweisung auf dein Konto oder in Form eines Gutscheins, je nach deiner Wahl.
- Nutze bei internationalen Reisen das jeweilige Portal des ausstellenden Bahnunternehmens, falls deine Fahrkarte nicht von der DB stammt. Das erspart dir unnötige Wartezeit.
Erstattung von Übernachtungs- und Transportkosten
Quelle: Deutsche Bahn AG / Michael Neuhaus
Wenn du deine Reise aufgrund einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls am selben Tag nicht fortsetzen kannst, übernimmt die Bahn deine Hotelkosten sowie die Fahrt zum Bahnhof, vorausgesetzt, die Unterkunft wurde zuvor mit der Bahn abgestimmt. In Ausnahmefällen, z. B. bei höherer Gewalt oder durch Dritte verursachten Störungen, kann die Übernahme der Hotelkosten auf maximal drei Nächte begrenzt werden. Außerdem muss dir die Bahn bei einer Verspätung von über 60 Minuten Verpflegung und Getränke zur Verfügung stellen, sofern dies vor Ort möglich ist. Um deine Ansprüche geltend zu machen, wende dich direkt an das Zugpersonal oder an eine Verkaufs- oder Informationsstelle.
Bahn Fahrgastrechte: Gepäckservice
Gepäckverlust oder -beschädigung: Wenn dein Gepäck verloren geht oder beschädigt wird und du den Schaden nachweisen kannst, erhältst du eine entsprechende Entschädigung. Ohne Nachweis gibt es eine pauschale Entschädigung.
Verspätete Auslieferung: Bei verspäteter Auslieferung deines Gepäcks kannst du eine Entschädigung beantragen – für jede vollständige 24 Stunden Verspätung, bis zu 14 Tage lang. Bei nachgewiesenem Schaden wird der Betrag entsprechend angepasst.
Wie du deine Entschädigung beantragst: Reiche einfach deine Abholquittung, Gepäckbanderole und Belege ein, um deine Entschädigung zu erhalten. Du kannst deinen Antrag bequem online oder per Post einreichen.
In welchen Fällen gibt es keine Entschädigung oder Erstattung?
- Höhere Gewalt: Verspätungen, Ausfälle oder Gepäckverluste durch Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen oder unvorhersehbare Ereignisse.
- Fehlverhalten von Fahrgästen: Wenn Schäden durch das Verhalten der Reisenden selbst verursacht wurden, z. B. verspätetes Erscheinen oder falsche Ticketnutzung.
- Handlungen Dritter: Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder Personen auf den Gleisen.
- Unvorhersehbare technische Störungen: Trotz Wartung nicht vermeidbare Probleme.
- Indirekte Schäden: Kein Ersatz für entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder persönliche Unannehmlichkeiten.
Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten direkt bei der Bahn nachzufragen oder in den Fahrgastrechte-Richtlinien des Unternehmens nachzulesen, um sicherzugehen, welche Ansprüche gelten.
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