
Gemäß der Anordnung des Hafenamts Nr. 143 von 2016 kann der Dienst bei besonderen Wetterbedingungen (z. B. bei Nebel) oder widrigen Wetterverhältnissen unregelmäßig sein, und wir behalten uns das Recht vor, geplante Fahrten auszusetzen.
Wissenswertes:
Gemäß der Anordnung des Hafenamts Nr. 143 von 2016 kann der Dienst bei besonderen Wetterbedingungen (z. B. bei Nebel) oder widrigen Wetterverhältnissen unregelmäßig sein, und wir behalten uns das Recht vor, geplante Fahrten auszusetzen.









