Gastnutzer
22. Januar 2022
Die Ferienwohnung mag modern eingerichtet gewesen sein. Unser entscheidendes Auswahlkriterium war allerdings die zur Anlage gehörende Sauna: In den Werbeunterlagen beworben, in mehrmaligen Vorab-Emails angekündigt, im Mietvertrag aufgeführt. Dennoch stellte sich bei Anreise heraus, dass der Betreiber– im Gegensatz zu anderen Gastwirten auf Amrum – den Betrieb für „schlicht nicht zumutbar“ hält. Eine Leistung, die beworben und verkauft, aber nicht erbracht wurde. Wie das juristische einzuschätzen ist, möge jeder selbst entscheiden. In Zeiten von Corona wäre die zur Anlage gehörende Sauna die Gelegenheit gewesen, nicht in überfüllte Großraumsaunen zu müssen und dennoch regelmäßig saunieren zu können. Da nützt mir auch das „großzügige“ Angebot zur Kostenübernahme der öffentlichen Großraumsauna nichts. Ich habe den Vermieter deswegen angeschrieben. Eine persönliche Reaktion gab es nicht; mir wurde daraufhin nur vom Hotel- und Gaststättenverband mitgeteilt, dass der Vermieter mir eine anteilige Reisepreiserstattung „leider verweigern müsse“. Das waren leider von viel Ärger überschattete Flitterwochen. Geht absolut gar nicht!!!