Gastnutzer
15. August 2023
Ich muss meinen Urlaub widerwillig stornieren und das Hotel kommt seiner Erstattungsverpflichtung nicht nach. Tatsächlich habe ich mein Zimmer vom 3. bis 6. August reserviert. Aus dem Stornierungsformular geht hervor, dass es im Juli und August 3 Tage bis zur Stornierung dauert. Ich storniere daher am 31. Juli, also am 31., 1., 2. und 3. für mich sind das 4 Tage 1 Tag 24 Stunden 2 Tage 48 Stunden 3 Tage 72 Stunden (mit Steuern) 4 Tage 96 Stunden (ohne Steuern) Ich bin also 4 Tage zu früh und zwei Tage Aufenthalt wurden mir gestohlen! EINFACH SKANDALISCH. Wir nennen es Diebstahl und außerdem sagt mir die Antwort des Hotels, dass sie aufgrund meiner Reservierung andere Reservierungen verpasst haben. Ich möchte sagen, machen Sie weiter und besteuern Sie mich auch für die verpassten Verkäufe. Nein, aber wir gehen auf dem Kopf. .. ABE wird nicht empfohlen
OriginaltextVon Google übersetzt